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Donnerstag, 7. Oktober 2021, 12:22

Einigung über musikalischen Nachlass von UJ

Einigung über den musikalischen Nachlass von Udo Jürgens - Verwertung wird wieder aufgenommen

Nach langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen über die zukünftige Verwertung des musikalischen Erbes von Udo Jürgens (gestorben am 21. Dezember 2014) haben sich John und Jenny Jürgens und Freddy Burger gütlich geeinigt. So werden sich die ehelichen Kinder zukünftig als alleinige Gesellschafter um die Geschicke der Tonträgerunternehmung Udo Jürgens Master AG kümmern. Damit liegt die Veröffentlichung des gesamten Udo Jürgens-Musikproduktions-Katalogs in den Händen der beiden Jürgens-Kinder. Freddy Burger, der 40 erfolgreiche Jahre der Geschäftspartner und Freund von Udo Jürgens war, konzentriert sich auf die Pflege des ihm gehörenden Musikverlags für die Werke von Udo Jürgens. Freddy Burger ist dadurch zuständig für die musikalische Weiterentwicklung dieser von Udo Jürgens geschaffenen Werke, etwa durch deren Verwendung in Film-, Werbe- und Musicalproduktionen sowie durch die Inspiration heute aktiver Musikerinnen und Musiker.
John und Jenny Jürgens zur Einigung mit Freddy Burger: "Unser Vater hat mit seiner Musik, weit über den deutschsprachigen Raum hinaus, Kulturgut geschaffen und Generationen damit begeistert. Wir bewahren sein musikalisches Vermächtnis & seine Fans können sich nun wieder auf die Fortsetzung weiterer Veröffentlichungen der Udo Jürgens-Originalaufnahmen freuen."

Freddy Burger zur Einigung mit den Jürgens-Kindern: "Ich freue mich, die zum ARAN-Musikverlagskatalog gehörenden musikalischen Werke von Udo Jürgens verwalten zu dürfen. Udo Jürgens war einer der begnadetsten Musiker und Entertainer im deutschen Sprachraum der letzten 60 Jahre. Ich bin dankbar, dass ich ihn auf seinem Weg so lange begleiten durfte und stolz auf das, was wir in den fast 40 Jahren unserer Zusammenarbeit geschaffen haben. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Musik von Udo Jürgens lebt und auch die nächste Generation zu begeistern vermag."


Quelle: presseportal.de (https://www.presseportal.de/pm/159013/5039844)