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Donnerstag, 8. Februar 2024, 01:43

BUNTE berichtet groß über aktuellen Erbstreit

In der heutigen Ausgabe der Zeitschrift BUNTE wird auf einer Doppelseite von dem aktuellen Erbstreibt der Anverwandten gegen Freddy Burger berichtet. Die Klage der Udo Jürgens Master AG wurde im März 2023 vor dem Handelsgericht in Zürich eingereicht; die Beklagten sind der frühere Manager und dessen Unternehmen Aran Concertical Productions AG, das er mit seinem Sohn Oliver betreibt.

Burger soll, gemäß Klage, seine Songrechte verlieren. Zudem wurde bei der GEMA ein Antrag eingereicht, um die Auszahlung seiner Tantiemen zu stoppen - bis zur Klärung der Rechtslage werden so sämtliche Entrichtungen an ihn zurückgehalten.

Bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube & Co. gibt es eine Folge „BUNTE Menschen“, die sich mit der Thematik befasst (#198, „Warum sich seine Familie immer noch ums Erbe streitet“).


Hier noch der BUNTE -Bericht:

"Udo Jürgens - Neuer Streit um seine Millionen

Der Nachlass von Udo Jürgens ist zehn Jahre nach seinem Tod immer noch nicht geregelt. Seine Kinder Jenny und John Jürgens gehen gegen seinen früheren Manager vor.

Von A. Rottmann und S. Blatt

Wenn ein DJ für Stimmung sorgen will, legt er Udo Jürgens († 80) auf. Die Songs sind Partykracher und füllen jede Tanzfläche. Fast zehn Jahre nach dem Tod des Entertainers werden seine Hits von Coverbands gespielt, laufen im Radio, in Kneipen, Diskotheken, Stadtfesten und sogar bei Fußballspielen. Und jedes Mal verdienen seine Erben über Gema-Gebühren mit. Um diese ist jetzt zwischen Udos Kindern Jenny (56) und John Jürgens (59) und seinem früheren Manager Freddy Burger (78 ) ein erbitterter Streit entbrannt. Es geht um Millionen.

Da die Jürgens-Songs immer noch Megahits sind, kommen pro Jahr einige Hunderttausend Euro zusammen

Im März vergangenen Jahres hatten die Geschwister und ihre Firma Udo Jürgens Master AG Klage vor dem Handelsgericht in Zürich (Geschäftszeichen: HG 230078 ) eingereicht. Die Beklagten sind Freddy Burger und dessen Unternehmen Aran Concertical Productions AG, das er mit seinem Sohn Oliver betreibt. Sie fordern die sogenannten Verlagsrechte an den Liedern von Udo Jürgens ab 1977. In diesem Jahr hatte Burger das Management des Schlagerstars übernommen. Er vereinbarte mit Jürgens, dass seine Songs unter dem Plattenlabel Aran erscheinen. Zuvor hatte der Sänger seine Hits, darunter "Griechischer Wein" und "Merci, Chérie" bei Montana vermarktet. Der Verlag gehörte dem 2022 verstorbenen Musikmanager Hans Beierlein († 93).

Freddy Burger wurde an den Einnahmen von Udos Hits beteiligt. Wenn z. B. ein Lied verkauft, im Rundfunk, im Internet oder von einer Band bei einem Konzert gespielt wird, bekommen alle Beteiligten Geld. Die Gebühren liegen zwischen Centbeträgen (Radio) bis Hunderten und sogar Tausenden Euro (Veranstaltungen und Livemusik). Da die Jürgens-Songs immer noch Megahits sind, kommen pro Jahr einige Hunderttausend Euro zusammen. Diese werden von der Verwertungsgesellschaft Gema eingesammelt und nach dem Abzug einer Verwaltungsgebühr ausgeschüttet.

Die Kinder von Jürgens werfen Freddy Burger vor, dass er nicht im Sinne von Udo handeln würde

Die Tantiemen für das Lied "Mit 66 Jahren" gehen so an John und Jenny Jürgens, die den Komponisten Udo Jürgens beerbt haben, an den Texter Wolfgang Hofer (73) und an den Aran-Musikverlag von Freddy Burger. Auch bei Evergreens wie "Gaby wartet im Park", "Liebe ohne Leiden" und "Ich war noch niemals in New York", die nach 1977 entstanden sind, kassiert Burger mit. Da Udo die meisten seiner Hits mehrmals aufgenommen hat, kommt es auf die Version an, wer Geld dafür bekommt. So spielte Udo Jürgens mit Burger eine Kurzfassung von "Merci, Chérie" ein und beteiligte seinen Manager an den Einnahmen. Schon kurz nach dem Tod des Schlagerstars gab es Streit um dieses komplizierte Konstrukt. John und Jenny Jürgens einigten sich 2021 mit Freddy Burger. Der Manager bekam das Recht, Udos Lieder in Film-, Werbe- und Musicalproduktionen zu vermarkten. So sollte sein musikalisches Vermächtnis bewahrt werden, das seine ehelichen Kinder als "Kulturgut" bezeichnen. Ein Burgfrieden, der nur gut zwei Jahre hielt. Die Kinder von Jürgens werfen Freddy Burger in der Klage vor, dass er nicht im Sinne von Udo handeln würde und das Erbe nicht angemessen würdige. Deshalb solle er seine Songrechte verlieren. Zudem drehten sie Burger den Geldhahn zu, indem sie bei der Gema einen Antrag einreichten, die Auszahlungen an ihn zu stoppen. Die Begründung: Ihnen stünden die Verlagsrechte an allen Liedern ihres Vaters zu. Die Gema markierte die Songs mit dem Vermerk "Angaben streitig". Sämtliche Burger-Tantiemen werden bis zu einer Klärung der Rechtslage zurückgehalten.

Udo Jürgens hätte diesen Streit um sein Erbe sicher nicht gewollt

Gema-Sprecherin Nadine Remus zu BUNTE: "Grundsätzlich ist es stets so, wenn verschiedene Parteien Rechte an einem Werk geltend machen, dass die Ausschüttungen bis zur abschließenden Klärung gestoppt werden. Gleichwohl werden die Werke weiterhin lizenziert und dürfen also auch weiterhin genutzt werden." Freddy Burger gibt sich siegessicher. An seinen Songrechten habe sich durch das Ableben von Udo Jürgens nichts geändert. Er war nicht nur sein Manager, sondern auch jahrzehntelang sein bester Freund. Udo hätte diesen Streit um sein Erbe sicher nicht gewollt."