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Limmattaler Zeitung berichtete kürzlich, dass der mehrjährige Rechtsstreit zwischen den Angehörigen von Udo Jürgens und seinem früheren Manager Freddy Burger beendet sei. Das Handelsgericht Zürich habe die Klage der Nachkommen abgewiesen und entschieden, dass Burger und sein Musikverlag die Urheberrechte an Jürgens’ Werken behalten dürfen.
Das Urteil sei nun rechtskräftig, da die Angehörigen beschlossen hätten, es nicht vor dem Bundesgericht anzufechten.
Sie hatten Burgers Firma vorgeworfen, Einnahmen aus Lizenzen nicht ordnungsgemäß abgerechnet zu haben, und forderten die Übertragung der Rechte an über 370 Musikstücken. Außerdem kündigten sie sämtliche Verträge mit der Firma – das Gericht habe dafür jedoch keinen ausreichenden Grund gesehen, da keine schwerwiegenden Pflichtverletzungen nachgewiesen werden konnten.
Zwar kam es laut Urteil in einigen Fällen zu einzelnen Unstimmigkeiten in der Abrechnung, ein systematisches Fehlverhalten habe das Gericht jedoch nicht erkennen können. Die Nachkommen hätten ihre Forderungen nicht ausreichend belegen können, daher sei ihre Klage vollständig abgewiesen worden. Zusätzlich müssten sie die Prozesskosten sowie eine Entschädigungszahlung an Burgers Firma tragen.
Quelle: Diese kurze Zusammenfassung basiert auf einem detaillierten Artikel der Limmattaler Zeitung vom 11.06.2025. Der Originalartikel ist hinter einer Bezahlschranke verfügbar und kann auf der Webseite der Zeitung eingesehen werden: limmattalerzeitung.ch