Sie sind nicht angemeldet.

1

Samstag, 21. April 2012, 19:47

Interview Udo Jürgens: "World Popular Song Festival" in Tokyo '81

Hi,

hier mal ein kleines Interview mit Udo Jürgens, welches im Jahre 1981 auf dem Schweizer Promo Flyer "MUSIK HEUTE" abgedruckt wurde.
Im Anschluß daran gibt es noch einen Bericht über den damaligen Stand der Dinge im Gerichtsverfahren "Udo Jürgens gegen Hans R. Beierlein", der genau parallel zu "Leave A Little Love" und dem "WPSF '81" lief.
Umso erstaunlicher, welche Leistungen Udo Jürgens trotz dieses im Hintergrund laufenden Prozesses in jener Zeit erbrachte...



---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

>>UDO JÜRGENS:

"Leave A Little Love"

TRIUMPH IN TOKYO...

Beim 12. "World Popular Song Festival" in Tokio gewann Udo Jürgens gleich zwei der begehrtesten Auszeichnungen: Erstens den "Most Outstanding Performance Award" und zweitens für seinen Festivalbeitrag "Leave A Little Love" den "Outstanding Song Award" (siehe auch unser Interview mit Udo auf der folgenden Seite).
Damit hat Udo Jürgens einmal mehr seine hohe künstlerische Qualität als Singer/Songwriter auch in der internationalen Musikszene bewiesen.
Die "Bild"-Zeitung, die natürlich in Tokio dabei war, schrieb: "Udo international! Ganz in Weiss sprang er beim 12. 'World Popular Song Festival' auf die Bühne; 12.000 junge Japaner klatschten, trampelten, riefen "Udo, Udo'. Zum Vergleich: Selbst so bekannte Gruppen wie 'Bucks Fizz' oder die Countrysängerin Charlie Dore bekamen nur mässigen Beifall..."
Ein weiterer Beweis für Udos internationalen Erfolg ist die Tatsache, dass die LP "Leave A Little Love" bisher in über zwanzig Ländern veröffentlicht wurde, wobei der Trend dahingeht, dass die neuen englischen Songs des Künstlers bald rund um den Erdball zu hören sein werden.

***************************************************************************************************

...UND IN DER PRESSE

Voll des Lobes über die neue LP ist auch die Presse.
So schrieb Karl Schindler im Kölner "Express": "'Leave A Little Love' lässt vermuten, dass Udo Jürgens in der Sparte der weniger ernsten Muse künftig auch überm grossen Teich ein sehr ernstes Wörtchen mitreden dürfte. Jedenfalls hebt sich die von Harold Faltermeyer produzierte Platte in ihrer Jürgens-typischen Synthese aus Musikalität und Sensibilität wohltuend vom Wust der oft gleichklingend banalen US-Massenausstösse ab."
Jürg Haller im Zürcher "Sonntags Blick": "Diese Platte könnte Udo Jürgens zum Weltstar machen!"
Roman "Adabei" Schliesser in der Wiener "Kronen-Zeitung": "'Leave A Little Love' ist absolut hitverdächtig."
Rainer Seipel in der Münchner "tz": "Grosser Lichtblick war die Präsentation von Udo Jürgens' in Amerika aufgenommener LP 'Leave A Little Love'. Es zeigt sich, dass Jürgens als Komponist seinen Zenit noch nicht erreicht hat."
Arnd Brummer in "Sonntag aktuell" Stuttgart: "Für mich hat Udo Jürgens mit seiner neuen LP bewiesen, dass er zur absoluten Spitze der internationalen Songschreiber/Sänger zu zählen ist."
Wolfgang Spahr im "m-Hit-Service": "Dem Oesterreicher sind einige hit-verdächtige Titel gelungen, die auch in den US-Charts Chancen haben. Udo hat ein zweites Mal sein Show-Examen bestanden."
Und Dieter Liffers in "Show": "Die neue LP des Oesterreichers wird von vielen Kritikern als Udos bisher 'stärkstes Werk' gewertet. Ich selbst war betroffen und gerührt von der Aussagekraft, die diese LP schon beim ersten Anhören besitzt."



---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

INTERVIEW UDO JÜRGENS

"World Popular
Song Festival" in Tokyo:

EINZIGER KÜNSTLER
MIT ZWEI PREISEN

Udo Jürgens, Sie haben beim 12. "World Popular Song Festival" in Tokio zwei Preise gewonnen; wie sind diese Auszeichnungen zu werten?

Es gibt bei diesem Festival einen "Grand Prix" für das beste Lied, den der Kubaner Osvaldo Rodriguez im internationalen Sektor und der Japaner Shigehito Takahara im nationalen Sektor gewonnen haben. Danach gibt es vier gleichwertige Song-Preise, die "Outstanding Song Awards", wovon ich einen für "Leave A Little Love" erhalten habe. Und schliesslich gibt es zwei Interpreten-Preise, den "Most Outstanding Performance Award" in Gold und den "Outstanding Performance Award" in Silber - hier gewann ich die Goldmedaille. Im übrigen war ich der einzige Künstler, der zwei Auszeichnungen bekam.

War es für Sie ein Risiko, an diesem Festival teilzunehmen?

Es war ein Risiko, und es wäre für mich natürlich sehr enttäuschend gewesen, wenn ich keinen Preis gewonnen hätte. Ich habe mir die Teilnahme sehr lange überlegt, insbesondere, weil ich in den letzten Jahren immer wieder erklärt hatte, dass ich bei Festivals nicht mehr mitmachen möchte. Aber irgendwie hat's mich halt dann doch gereizt, zu beweisen, dass ich auch einer solchen Stress-Situation, wie es jedes Festival darstellt, noch immer gewachsen bin - und jetzt bin ich natürlich überglücklich, dass ich gleich zwei Auszeichnungen erhalten habe.



Wie war die Konkurrenz?

Die Konkurrenz war sehr gross. Da waren mit Bucks Fizz und Marie Myriam zwei "Grand Prix Eurovision"-Gewinner, mit Gianni Togni ein Nr. 1-Hitsänger aus Italien, mit Charlie Dore eine bekannte Countrysängerin aus England und mit den Amerikanern Peaches & Herb und Jim Photoglo Künstler aus den US-Charts. Und dann spielt bei solchen Wettbewerben auch immer die Unberechenbarkeit der Jury eine grosse Rolle; so hat beispielsweise die Kanadierin Lisa Dal Bello, eine der besten Sängerinnen, die ich in letzter Zeit gehört habe und die das Zeug zu einem Weltstar hat, nicht einmal das Finale der letzten 16 erreicht.

Wie beurteilen Sie ihren Erfolg bei diesem Festival in Bezug auf Ihre weitere Karriere?

Da bei diesem Festival in Tokio Musikfachleute aus der ganzen Welt anwesend waren, verspreche ich mir davon einiges. Ich habe bereits Angebote für sechs Fernsehshows in Mexiko, für TV-Auftritte in Südafrika, und natürlich möchte man mich auch in Japan gern wieder sehen. Dort bin ich übrigens mit meinem Song "Wakare No Asa", der japanischen Version von "Was ich dir sagen will", noch immer ein bekannter Mann, obwohl ich diese Aufnahme bereits vor neuen Jahren gemacht habe. Für die internationale Promotion meiner neuen LP "Leave A Little Love" war die Teilnahme - und vor allem die Preise - an diesem Festival sicher von grossem Nutzen.

2

Samstag, 21. April 2012, 19:48

Betr. Prozess Udo Jürgens
gegen Hans R. Beierlein:

URTEIL STEHT NOCH AUS!

Vor einigen Wochen ging eine Meldung durch die Presse, wonach Udo Jürgens in einem Prozess gegen seinen ehemaligen Manager und Verleger Hans R. Beierlein vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) unterlegen sei; Schlagzeilen wie "Udo Jürgens unterliegt", "Udo Jürgens verlor Millionenprozess", "Udo Jürgens verlor eine Million" machten damals die Zeitungsrunde. Ferner war zu lesen, dass Udo als Prozessverlierer auch die Kosten des Verfahrens zu tragen habe, was noch einmal in die Millionen ginge. Jetzt liegt das Urteil des BGH vom 2. Oktober 1981 samt 27seitiger Begründung im Wortlaut vor - und alles sieht ganz anders aus.
Tatsache ist, dass Udo Jürgens mit seiner Klage gegen Hans R. Beierlein betr. Kündigung der Musikverlagsverträge in einem Punkt verloren hat: 116 von insgesamt 226 Udo-Jürgens-Kompositionen bleiben weiterhin im Verlag Montana (Hans R. Beierlein), weil die Textdichter dieser 116 Lieder der Kündigung der Musikverlagsverträge durch Udo Jürgens bis zum Tag der letzten mündlichen Verhandlung vor dem BGH nicht zugestimmt hatten. In allen anderen Punkten jedoch hat der BGH das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 15. März 1979, das die Klage von Udo Jürgens gegen Hans R. Beierlein in vollem Umfang abgewiesen hatte, a u f g e h o b e n und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurückverwiesen. Der BGH ist der Auffassung, dass das gegen Udo Jürgens ergangene Urteil des OLG München nicht richtig war (mit Ausnahme des oben erwähnten einen Punktes), er hat das Urteil des OLG München auch im Kostenpunkt aufgehoben (die Kosten des Verfahrens wurden vom OLG damals Udo Jürgens auferlegt). Dies bedeutet: Weder über die sachliche Berechtigung der Kündigung der Musikverlagsverträge noch über die Kosten des Rechtsstreits ist bis jetzt endgültig entschieden; über beides wird vielmehr aufgrund der Hinweise des BGH an das OLG neu verhandelt und neu entschieden. Dagegen steht hinsichtlich des Vertragsbereiches Management und Promotion bereits seit längerem rechtskräftig fest, dass Udo Jürgens aufgrund der aufgetretenen Zerwürfnisse berechtigt war, die Zusammenarbeit mit seinem ehemaligen Manager zu kündigen.
Aus der Urteilsbegründung des BGH geht im übrigen klar hervor, dass die Entscheidungsgründe des Berufungsurteils des OLG München gegen Udo Jürgens rechtlich nicht haltbar sind. Der BGH wörtlich zu diesen Entscheidungsgründen: "Diese Ausführungen halten einer rechtlichen Nachprüfung nur teilweise im Ergebnis stand." Und: "Die vom Berufungsgericht insoweit getroffenen Feststellungen reichen zu einer abschliessenden Entscheidung nicht aus." Und: "Die Revision (von Udo Jürgens) rügt zu Recht, dass das Berufungsgericht nicht alle tatsächlichen Umstände herangezogen hat." Und: "Das Berufungsgericht hat weiter nachfolgende Erwägungen nicht in die Beurteilung einbezogen: Bei der Ermittlung von Art und Ausmass der festgestellten Treuepflichtverstösse der Beklagten (Montana/Hans R. Beierlein) wird zu berücksichtigen sein, in welchem Umfang die Beklagte vor allem Einzelheiten der steuerlichen Vorgänge, die ihr in ihrer Eigenschaft als Managerin des Klägers (Udo Jürgens) vertraulich zur Kenntnis gelangt sind und die bislang nicht nach aussen gedrungen waren, in die Oeffentlichkeit getragen hat. Diesen Mitteilungen und den kränkenden und ehrverletzenden Aeusserungen wird nicht deshalb - wovon das Berufungsgericht aber auszugehen scheint - ein geringeres Gewicht beizumessen sein, weil es sich bei den Parteien um Angehörige der Showbranche handelt."
Zusammenfassend muss gesagt werden, dass die eingangs erwähnten Zeitungs-Schlagzeilen falsch waren; richtig ist vielmehr: Das endgültige Urteil in Sachen Udo Jürgens gegen Hans R. Beierlein steht noch aus.<<

MfG,
Thomas2

3

Samstag, 21. April 2012, 20:18

Vielen Dank für diese alten und doch neuen Informationen.

4

Dienstag, 5. Juni 2012, 13:37

RE: Interview Udo Jürgens: "World Popular Song Festival" in Tokyo '81



Dort bin ich übrigens mit meinem Song "Wakare No Asa", der japanischen Version von "Was ich dir sagen will", noch immer ein bekannter Mann, obwohl ich diese Aufnahme bereits vor neuen Jahren gemacht habe. Für die internationale Promotion meiner neuen LP "Leave A Little Love" war die Teilnahme - und vor allem die Preise - an diesem Festival sicher von grossem Nutzen.


Hallo,

wenn ich o. g. Zitat lese, komme ich einmal mehr ins Grübeln, ob nicht doch eine Studio-Aufnahme von "Wakare No Asa" vorliegt... - oder ob Udo mit "Aufnahme" die Live-Aufnahme meinte? Spannend...

Viele Grüße

Stephan

5

Mittwoch, 6. Juni 2012, 05:05

Hallo Stephan,

ich stimme dir vollkommen zu!
Dominik Beckmann hatte mir zwar versichert, daß es von "Wakare No Asa" definitiv keine Studioaufnahmen gibt, aber irgendwie macht das Ganze keinen rechten Sinn:
Da wurden von Udo also insgesamt vier Titel in japanischer Sprache aufgenommen, und ausgerechnet seinen größten Hit "Wakare No Asa" (Farewell Morning / Was ich dir sagen will) überläßt er der Gruppe Pedro & Capricious:



Und daß er "Wakare No Asa" textlich recht gut "drauf hatte", bewies er ja ein Jahr später äußerst eindrucksvoll beim legendären Live-Konzert in der TBS Hall:



Es müssen also schon besondere Umstände gewesen sein, die verhindert haben, daß sein dortiger Nr.1 Hit nicht auch von ihm selbst in japanischer Sprache produziert werden durfte.
Eine Demo-Aufnahme könnte ich mir hingegen recht gut vorstellen, auch wenn davon offiziell angeblich nichts existiert...

Pedro & Capricious brachten "Wakare No Asa" im Jahre 1972 als Single sowie als LP-Album heraus (jeweils gleicher Titel):



Sie landeten damit in Japan einen Nummer 1 Hit und die Single kletterte auf Platz 8 der japanischen Verkaufs-Hitparade.
Das Album ist übrigens heutzutage selbstverständlich auch als CD erhältlich (kleiner Wink bezüglich "Buenos Dias Argentina" :whistling: ).

Ach ja, "Udo in Japan" - das wäre bestimmt auch wieder ein Thema für unseren lieben Claus...
Und weil's so schön war, hier noch schnell ein Foto von '71:



MfG,
Thomas2